Was ist REACH?
Die europäische Verordnung REACH Nr. 1907/2006 / EG (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) trat am 1. Juni 2007 in der Europäischen Union in Kraft. Mit dem Hauptziel, den Schutz von Mensch und Umwelt zu verbessern, zielt REACH darauf ab, Innovationen zu fördern, indem das Wissen über chemische Substanzen und die Kommunikation zwischen den Beteiligten in der Nutzungskette gestärkt wird.
Als Pionier auf internationaler Ebene ist REACH ein Prozess zur Bewältigung von Risiken chemischer Substanzen, der sich auszeichnet durch:
- Registrierung des Stoffes durch Hersteller und Importeure nach Volumen
- ein Genehmigungsverfahren
- ein Beschränkungsverfahren
- Übermittlung von Informationen innerhalb der Lieferkette
SCHLÜSSELDATEN FÜR REACH
Welche Auswirkungen haben Sie?
Alle Unternehmen sind in unterschiedlichem Maße von REACH betroffen. Es ist wichtig, Ihren Status für jeden Stoff zu bestimmen (der Status kann je nach Substanz variieren): Bin ich der Hersteller? Importeur? Verteiler und / oder Benutzer? Wenn Sie Condat-Kunde sind, gelten Sie als Vertriebspartner und / oder nachgeschalteter Anwender.
Wenn Sie selbst Lieferant von Stoffen sind oder in Zubereitungen enthalten sind:
„Der Vertriebshändler ist eine in der Gemeinschaft ansässige natürliche oder juristische Person, einschließlich eines Einzelhändlers, der nur die Lagerung und Vermarktung eines Stoffes (…) für Dritte vornimmt.“ Der Händler ist kein nachgeschalteter Anwender. Seine Aufgabe ist es, Informationen zwischen den Stakeholdern zu verbreiten.
Wenn Sie ein nachgeschalteter Anwender von Stoffen sind oder in Zubereitungen enthalten sind:
REACH hat das Konzept des nachgeschalteten Anwenders (DU) geschaffen. Es handelt sich um eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die einen Stoff allein oder in einer Zubereitung bei der Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit verwendet. „Dies kann die Formulierung (dh die Herstellung von Zubereitungen), die Herstellung von Erzeugnissen innerhalb der EU oder die Verwendung von Stoffen für berufliche Zwecke.
Ich muss nachprüfen, indem ich das SDB meines Lieferanten untersuche:
- wenn in Abschnitt 3 gefährliche Stoffe mit einer REACH-Registrierungsnummer angegeben werden.
- dass meine Verwendung des Stoffes oder der Zubereitung, die die REACH-registrierten Stoffe enthält, abgedeckt ist (entsprechend den in Abschnitt 1.2 des Sicherheitsdatenblatts oder im technischen Datenblatt angegebenen Verwendungen)
- dass ich die empfohlenen Risikomanagementmaßnahmen (Daten im SDB oder im Expositionsszenario)
CONDAT’S VERPFLICHTUNGEN
Laden Sie unsere Verpflichtungen bezüglich REACH herunter .
Links und nützliche Dokumente:
Website der ECHA / REACH-Abteilung
KONTAKT
Ihr REACH-Kontakt innerhalb der Produktregulierungsabteilung der CONDAT-Gruppe:
Kontaktieren Sie Laetitia CHAUVY, CONDAT Product Regulatory Affairs